Ambulante Pflege
Krankenpflege, ambulante Pflege oder ärztliche Verordnung ? Gesetzlich geregelt ist alles im Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung und im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung.
Hier wird unterschieden zwischen Pflege, für diese sind die Pflegkassen zuständig und ärztlichen Verordnungen, für die nun wieder die Krankenkassen zuständig sind.
Wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfe benötigen, lassen Sie sich beraten. Und am besten von jemanden, der täglich mit diesen Problemen umgeht und sich auskennt. Fragen Sie also bei verschiedenen Pflegediensten nach und bitten Sie um ein kostenloses Beratungsgespräch.
Nach einem Beratungsgespräch wird Ihnen ein Pflegedienst einen Kostenvoranschlag erstellen. In dem Kostenvoranschlag sind sämtliche Leistungen aufgeführt. Sie wissen also genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Nachdem sie für die häusliche Pflege durch uns entschieden und dem Kostenvoranschlag zugestimmt haben , wird mit Ihnen Vertrag über die Pflegeleistungen geschlossen.
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